Vertragsbedingungen zum Brillenschutzengel

§1 Vertragslaufzeit

Der Brillenschutzengel hat eine Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten ab Vertragsunterzeichnung.

§2 Sehstärkenänderung

Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit eine Sehstärkenüberprüfung vornehmen lassen. Sollten sich hierbei Abweichungen von mindestens + / - 0,50 dpt. zu den umseitigen Werten in den ersten 12 Monaten ergeben, so erhält der Kunde einmalig von Augenblicke hören & sehen neue Brillengläser. Bei einer Werteänderung sind die alten Gläser für die Gutschrift zurückzusenden

§3 Verträglichkeitsgarantie

Sollte bei Gleitsichtgläsern eine Unverträglichkeit eintreten, wird durch Augenblicke hören & sehen eine Neubestellung und Ersatzlieferung der Brillengläser vorgenommen. Dieses Recht auf Neubestellung und Ersatzlieferung ist auf maximal eine Nachlieferung innerhalb der ersten sechs Monate begrenzt.

§4 Bruch und Verlust

Während der Vertragslaufzeit hat der Kunde bei Glasbruch Anspruch auf Ersatzgläser. Falls der Kunde die umseitig bezeichnete Brille während der Vertragslaufzeit verliert, steht ihm Ersatzlieferung von Brillengläsern gleicher Art zu. Sollte der Kunde von diesem Recht “Ersatzlieferung bei Glasbruch oder Verlust” Gebrauch machen, ist er verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 50% des Verkaufspreises der neuen Brillengläser zu bezahlen. Dieses Recht ist auf maximal eine Lieferung während der Vertragslaufzeit beschränkt.

§5 Datenschutz

Augenblicke hören & sehen erhebt die Daten des Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Die Daten des Kunden werden zum Zwecke der Vertragserfüllung an den Brillenglashersteller optoVision GmbH weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Der Auftrag muss bis spätestens 4 Wochen nach dem Verkauf zurückgesendet werden.